Romkerhall
Geschichte der Königlich- Hannoveranischen- Kammergut- Staatsdomäne Romkerhall

Heraldik des Königreich Hannover unter Georg V.




Heraldik unter preußischer Besatzung

Das Führen der Landesfarben wurde durch die preußische Besatzung verboten, dieses Verbot betraf ebenfalls die Verwendung des Staatswappens. Für das Land Hannover wurde seitens der Besatzer, die das eigentliche ja souveräne Reich nun als "Provinz" betitelten, ein neues Wappen entworfen. In dem bereits vorhandenen Entwurf eines Provinzialwappens wurde das Sachsenross zwar gezeigt, allerdings ohne den grünen Boden, man hatte im wahrsten Sinn des Wortes "den Boden unter den Füßen weggezogen".


 

Wappen der sogenannten

Wappen der "Provinz" Hannover unter Preußischer Besatzung



Heraldik des Königreich Romkerhall

Das 1988 gegründete Königreich Romkerhall verfügte unter Statthalter "L" zunächst über kein gesondert agierendes heraldisches Amt. Die Gestaltung des großen Staatswappens wurde, meines Erachtens, nach bestem Wissen und Gewissen, vorallem nach optischen Entscheidungskriterien vollzogen. Dies mag auch ein Grund dafür sein, dass im großen Staatswappen bereits "zur Verfügung stehende" Schildhalter verwendet wurden. Diese Schildhalter sind jedoch dem preußischen Provinzwappen für die "Provinz Hannover" entnommen:

Großes Staatswappen des Königreich Romkerhall


Ein Widerspruch liegt da nahe, dem Statthalter gefiel die Darstellung mit dem "Wilden Mann" allerdings. Der "Wilde Mann" entstammt zudem der Harzer Sagenwelt, was ihm als Schildhalter durchaus für Romkerhall Legitimation verlieh. Ebenfalls diente der "Wilde Mann" bereits Georg Herzog zu Braunschweig und Lüneburg (1582-1641) als Schildhalter und findet sich daher auch auf den Münzen des Herzogthumes:

Der Wilde Mann im Welfenland


Was nun die Adoption der preußischen Version angeht, das Gefallen oblag hier, fernab der möglichen politischen Aussage, da bin ich mir sicher. Da das Wappen mitsamt der Schildhalter in dieses "große Staatswappen" eingearbeitet wurde, finden sich Darstellungen, indem die Schildhallter, entgegen der üblichen heraldischen Vorgehensweise, doppelt dargestellt werden, aber nochmals: die Gestaltung des großen Staatswappen wurde, meines Erachtens, nach bestem Wissen und Gewissen, vorallem aber nach optischen Entscheidungskriterien vollzogen.

Das eigentliche Wappen hingegen unterlag klarer, heraldisch korrekter Definition und Vorgabe!


Eines der Wappen "zu Romkerhall", dem großen Staatswappen eingebunden.


Im Schild links: der Wasserfall, als Zeichen des Grundes und Bodens des Königreiches. Im rechten, horizontal zweigeteilten Schild, oben die Königin, als Zeichen der Souveränität und Rechtsstaatlichkeit. Im rechten, horizontal zweigestellten Schild, unten, das Wappen der Person, welche sich als Romkanese heraldisch präsentiert. Somit waren im Wappen drei maßgebliche Elemente des Staates als Definition dargestellt: Grund und Boden, Recht und Rechtsstaatlichkeit, Staatsangehörige. Auf dem Schild eine Krone mit geschlossenen Bügeln. Schildhalter rechts und links. Spruchband als Postament, Wahlspruch darauf: Freies Land Romkerhall 1988. Der Statthalter "L." verfolgte überdies bei der Vergabe der Nutzungsrechte des Wappens eine korrekte Vorgabe heraldischer Anforderung; jedes unten rechts eingefügte Wappen sollte einmalig vergeben und als solches erkennbar sein.

Weitere Verwendung fand, mit Genehmigung Ihrer Majestät Erina, das Herzstück des Königlich- Sächsichen- Wappens mit aufliegender Krone mit geschlossenen Bügeln, auf dem Schild oben: "Königreich Romkerhall":

Kleines Staatswappen "Königreich Romkerhall" unter Erina von Sachsen




Kommentar: Von der Verwendung der Schildhalter des preussichen Provinzwappens ist dringlichst abzusehen. Es wird diesbezüglich auf die korrekte Umsetzung heraldischer Regeln hingewiesen! Die Heraldik des Königreichs Romkerhall darf nur mit entsprechender autorisierter Genehmigung verwendet werden.




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