Romkerhall
Geschichte der Königlich- Hannoveranischen- Kammergut- Staatsdomäne Romkerhall

Wir Georg, Prinz Regent, im Namen und von wegen Unsers Herrn Vaters Majestät, Georg des Dritten, von Gottes Gnaden Königs des vereinigten Reichs Groß-Britannien und Irland, auch Königs von Hannover, Herzogen zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c.


Entbieten sämmtlichen Unsern Unterthanen, Prölaten, Rittern, Herren und Dienern, Unsern gnädigsten und geneigten Gruß, und thun ihnen zu Jedermanns Nachachtung hiemit kund:

Nachdem im Pariser Frieden, mit Unserer Zustimmung, von den vorzüglichsten Mächten Europa's beschlossen worden ist, die ehemalige Verfassung des Deutschen Reichs ihrer Form nach nicht wieder herzustellen, sondern an deren Stelle einen Bundes-Verein unter allen unabhängigen Teutschen Staaten zu errichten, der dem Zwecke der Sicherstallung des gemeinschaftlichen Vaterlandes gegen auswärtige Feinde und gegen die Misbräuche der Willkühr im Inneren entsprechen möge; so hat, durch das Wegfallen eines electiven Reichs-Oberhaupts, der bisher von Unserem Königlichen Hause geführte Churfürstliche Titel aufgehört den nunmehro beliebten Staatsrechtlichen Verhältnissen angemessen zu seyn. Bey der Wahl eines an die Stelle der Churfürstlichen Würde zu übernehmenden Titels, haben Wir in Erwägung gezogen, daß die Churfürsten des heiligen Römischen Reichs gesetzlich den Königen gleich geachtet wurden, und daß Sie Königliche Ehren genossen; daß ferner nicht nur alle übrig bleibende Alt-Churfürstliche Häuser, sondern selbst eines der Neueren, welches im Range Unserem Hause nachstand, die Königliche Würde angenommen haben; daß Wir endlich in Unsern Teutschen Verhältnissen um so weniger dem Glanze Unsers Königlichen Hauses etwas zu vergeben geneigt seyn können, als dasselbe seit mehr als einem Jahrhundert einen der größten Throne der Welt bestiegen, und durch diese Verbindung dem Teutschen Vaterlande vielfältig Schutz und Unterstützung hat angedeihen lassen.

Wir haben demnach in Erwägung aller dieser Umstände Uns entschlossen, Unsere Teutschen Staaten, unter Erbittung des Göttlichen Seegens, zu einem Königreiche zu erheben, und für dieselben den Titel eines Königs von Hannover anzunehmen.

Wie nun diese im voraus schon von mehreren Mächten genehmigte Maaßregel bereits durch eine, von Unserm Staats- und Cabinets- Minister auch Erb- Landmarschall Grafen von Münster, als Unserm ersten Bevollmächtigten beym Congreß zu Wien, daselbst am 12ten October den vorzüglichsten Höfen Europa's übergebene Note zu deren Kenntniß gebracht worden ist; so befehlen Wir nunmehr allen Unseren getreuen Unterthanen und den Landes-Behörden, von nun an künftig in allen zu erlassenden Verfügungen und Schreiben, statt des alten Titels, sich des nachstehenden zu bedienen: "König des vereinigten Reichs Groß-Britannien und Irland, auch König von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg" &c.

Gegeben Carlton House den 26ten October des 1814ten Jahrs, Unsers Herrn Vaters Majestät Regierung im Fünf und Fünfzigsten.


GEORGE P. R.

Dekoration Romkerhall



Geo. Best.